AGB´s

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENTWICKLUNG | CLAES & HERRMANN GMBH Hinweis: Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Beziehungen in männlicher Form erfolgen, sind sowohl männliche als auch weibliche sowie diverse Personen mit dieser Formulierung angesprochen. 1. GELTUNG DIESER AGB 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Claes & Herrmann KI-Agenten GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Claes, Brückenstraße 4 in 14913 Jüterbog (im Folgenden „C&H“, „Anbieter“ und „wir“) gelten in Ergänzung der AGB von C&H für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, welche die Entwicklung von Software und sog. KI-Automatisierungen durch C&H zum Gegenstand haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch bei Kenntnisnahme durch C&H nicht Vertragsbestandteil, es sei denn C&H stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu. 1.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer in diesem Sinne sind insbesondere juristische und natürliche Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln, oder Kleingewerbetreibende. 2. GEGENSTAND DIESES VERTRAGES 2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer Software und/oder KI-Automatisierung, welche als sog. Workflow innerhalb einer Softwareumgebung eines Drittanbieters programmiertechnische Abläufe darstellen (nachfolgend insgesamt „Vertragssoftware“) 2.2. Der Umfang der zwischen der Parteien vereinbarten Leistung ergibt sich auch aus der getroffenen Vereinbarung. 3. RECHTE UND PFLICHTEN VON C&H 3.1. Die Parteien sind sich einig, dass C&H zur Bereitstellung der Vertragssoftware verpflichtet, das Erreichen eines bestimmten Erfolges jedoch nicht geschuldet ist. 3.2. C&H verpflichtet sich die Vertragssoftware sowie die vertraglich vereinbarten Funktionen unter Berücksichtigung der von dem Kunden bereitgestellten Informationen bereitzustellen. 3.3. Die vertraglichen Leistungen werden durch C&H auf der Grundlage des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen technischen Standards erbracht, welcher sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt. C&H ist nicht zur Anpassung ihres Leistungsumfangs oder zur Implementierung technischer Neuerungen verpflichtet. 3.4. C&H organisiert die vertraglich zu erbringenden Leistungen selbst und eigenverantwortlich. C&H bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter, selbstständig. 3.5. C&H nimmt keine inhaltliche oder fachliche Prüfung der vom Kunden für die in die Software einzugebenden bereitgestellten Daten vor. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der bereitgestellten Software eingegebenen Daten. 4. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN 4.1. Der Kunde ist berechtigt, die Vertragssoftware im Rahmen der ihm durch diesen Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte zu nutzen. Die Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung durch C&H. Nach Beginn der Entwicklung der Software durch C&H kann der Kunde Änderungen verlangen und damit die Anforderungen verändern. Sollten hierdurch bereits von C&H erbrachte Leistungen unbrauchbar werden oder nicht mehr den Anforderungen des Kunden entsprechen, steht C&H auch für die bereits erbrachten Leistungen ein Vergütungsanspruch zu, es sei denn die notwendigen Änderungen basieren auf einer mangelhaften Leistungserbringung durch C&H. 4.2. Der Kunde ist verpflichtet mit der von C&H bereitgestellten Vertragssoftware in angemessener Weise sorgsam umzugehen. 4.3. Dem Kunden ist bekannt, dass die Vertragssoftware keine unfehlbaren Inhalte und Gesprächsprotokolle liefert. Jede Ausgabe der Vertragssoftware muss vom Kunden überprüft und verifiziert werden. 4.4. Der Kunde wird C&H die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten (z. B. Zugangsdaten und Passwörter) und Datenträger zur Verfügung stellen sowie C&H im erforderlichen Umfang Zugriff auf seine IT-Infrastruktur ermöglichen. Soweit C&H im Rahmen dieser Leistungserbringung auf die Mitwirkung von anderen Dienstleistern des Kunden angewiesen ist, stellt der Kunde C&H die für die entsprechende Kommunikation erforderlichen Vertragsdaten und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung. Kosten, welche hierbei durch die Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern entstehen, trägt der Kunde. 4.5. Die durch die Vertragssoftware erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden, je nach Verwendung durch den Kunden, innerhalb der kundeneigenen IT-Infrastruktur oder innerhalb des vom Kunden genutzten Dienstes eines Drittanbieters gespeichert. Alleine berechtigt und verpflichtet an den Daten ist ausschließlich der Kunde. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden. 5. ABNAHME 5.1. Die Abnahme der Programme setzt eine erfolgreiche Funktionsprüfung voraus, die spätestens innerhalb von einer Woche beginnt, nachdem C&H dem Kunden die Vertragssoftware bereitgestellt hat und/oder einen Zugang zur Vertragssoftware bereitgestellt und die Funktionsfähigkeit mitgeteilt hat. Auf Wunsch des Kunden kann die Frist für die Funktionsprüfung mit Zustimmung durch C&H angemessen verlängert werden. 5.2. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde gegenüber C&H die Abnahme zu innerhalb der eingeräumten Frist zu erklären. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Programme in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen. 5.3. Nach Ablauf der vereinbarten Frist gilt die Vertragssoftware als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist etwaige Mängel der Vertragssoftware mitteilt. 6. RECHTEÜBERTRAGUNG 6.1. C&H räumt dem Kunden an der Vertragssoftware das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und unwiderrufliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrecht ein, außerdem das unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen des hier gegenständlichen Projektes, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann und die im Zusammenhang mit der Software stehen, insbesondere Dokumentation der Software, soweit diese gemäß der vertraglichen Vereinbarung geschuldet ist. 6.2. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software bei C&H und deren Lizenzgebern. 6.3. Bezüglich zur Verwendung und/oder Herstellung der Vertragssoftware eingesetzten Software von Drittfirmen gelten vorrangig die dieser Software und Diensten beigefügten Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. In diesem Fall gelten die Nutzungsrechtebestimmungen dieses Vertrages nur ergänzend. Insoweit werden dem Kunden durch C&H keine Nutzungsrechte eingeräumt. 7. GEWÄHRLEISTUNG 7.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 7.2. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei Software um sehr komplexe Produkte handelt, deren Funktionieren von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, so dass unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Erfahrungen und Untersuchungen eine völlige Fehlerfreiheit der Software nie sichergestellt werden kann. C&H übernimmt deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der Software entsprechend der Leistungsbeschreibung von C&H. Insbesondere leistet C&H keine Gewähr dafür, dass die Software den betrieblichen Besonderheiten des Kunden entspricht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich von der Tauglichkeit der bestellten Leistung für seine Anwendungszwecke zu überzeugen. 7.3. C&H verpflichtet sich die zum Gebrauch überlassenen Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand herzustellen. Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf den vertragsgemäßen Zustand der Software zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Übertragung von kundenseitigen Daten zum und vom anbieterseitigen Internetserver erfolgt allein auf Risiko des Kunden. Verzögerungen, Verluste oder Veränderungen von Daten während dieser Übertragung begründen keine Mängelrechte des Kunden. 7.4. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln. Ebenso sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf unsachgemäßer Nutzung oder der Verwendung der Software unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder einer nicht vereinbarten Systemumgebung beruhen. Das gleiche gilt für solche Abweichungen, die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind. 7.5. Der Kunde hat etwaige Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels. Der Kunde hat darüber hinaus C&H auch im Übrigen, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen. 7.6. Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten von C&H durch kostenfreie Nachbesserung. Hierzu ist C&H ein angemessener Zeitraum einzuräumen. 7.7. Ist C&H eine Mängelbeseitigung nicht möglich, kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Mangel an einem Produkt eines Drittanbieters besteht und C&H die Beseitigung eines Mangels unmöglich ist. In diesem Fall richten sich die Rechte des Kunden nach den Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Wert zwischenzeitlich gezogener Nutzungen ist bei Rücktritt vom Rückerstattungsbetrag abzuziehen. 8. HAFTUNG 8.1. Die von C&H bereitgestellte Software kann Schnittstellen zu Anwendungen und Produkten von Drittanbietern nutzen. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit, Leistung oder Genauigkeit solcher Drittanbieter-Software oder -Dienste. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von Schnittstellen Dritter den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter unterliegt. 8.2. C&H haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. 8.3. C&H setzt im Rahmen der Leistungserbringung Systeme mit Künstlicher Intelligenz ("KI-Systeme") ein. Soweit im Rahmen des Einsatzes der Software Ergebnisse durch KI-Systeme generiert werden, ist C&H für die Richtigkeit, Schutzrechtsfreiheit und Datenschutzkonformität dieser Ergebnisse nicht verantwortlich. Die Software ersetzt keine fachkundige persönliche Kommunikation. Sie dient ausschließlich der Unterstützung einfacher, standardisierter Kommunikationsprozesse. C&H übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage der von der Software bereitgestellten Ergebnisse trifft. 8.4. Darüber hinaus ist eine Haftung von C&H, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. C&H haftet insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden. Eine Haftung von C&H ist auch ausgeschlossen wegen eines Schadens, der dem Kunden dadurch entsteht, dass er seinen nach dieser Vereinbarung obliegenden Mitwirkungspflichten nicht und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist. 8.5. Die Haftung für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit bleibt unberührt. 8.6. Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von C&H keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt C&H ebenfalls keine Haftung. 8.7. Im Falle des Datenverlustes aufgrund eines Verschuldens von C&H ist C&H zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Die Haftung von C&H ist dabei auf den Wert beschränkt, der üblicherweise für die Wiederherstellung der Daten aufzuwenden ist. Die Haftung von C&H steht in diesem Fall unter der Bedingung, dass der Kunde seiner Verpflichtung zur Herstellung regelmäßiger und der jeweiligen Gefahr des Datenverlustes entsprechenden Sicherungskopien auf geeigneten Backup-Medien nachgekommen ist. 8.8. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Erreichen Sie bis zu 66,7 % mehr Effizienz.
Nutzen Sie KI-Agenten und intelligente Automatisierungen, um wiederkehrende Aufgaben zu reduzieren, Prozesse zu beschleunigen & Ihr Team spürbar zu entlasten
Kontakt
DSGVO-Konforme KI Lösungen
Diese Website ist nicht Teil der Facebook-Website oder von Facebook Inc. Darüber hinaus wird diese Website in keiner Weise von Facebook unterstützt. Facebook ist eine Marke von Facebook, Inc. Wir verwenden auf dieser Website Remarketing-Pixel/Cookies von Google, um erneut mit den Besuchern unserer Website zu kommunizieren und sicherzustellen, dass wir sie in Zukunft mit relevanten Nachrichten und Informationen erreichen können. Google schaltet unsere Anzeigen auf Websites Dritter im Internet, um unsere Botschaft zu kommunizieren und die richtigen Personen zu erreichen, die in der Vergangenheit Interesse an unseren Informationen gezeigt haben.